Schülervertretung
Im Rahmen der Schülermitwirkung wird den Schülern die Möglichkeit gegeben, Leben und Unterricht ihrer Schule mitzugestalten. Die Schüler werden dabei vom Schulleiter, von den Lehrern und den Eltern unterstützt. Von Klassenstufe 5 an wählen die Schüler jeder Klasse unverzüglich nach Schuljahresbeginn aus ihrer Mitte einen Klassenschülersprecher und dessen Stellvertreter. Die Klassenschülersprecher vertreten die Interessen der Schüler ihrer Klasse in allen sie betreffenden Fragen der Schule und des Unterrichts. (Auszug aus: Sächsisches Schulgesetz)
Die wichtigsten Aufgaben der Klassensprecher sind:
- die Interessen der Schüler zu vertreten
- bei Problemen mit Lehrern zu vermitteln
- die Klassen nach außen zu repräsentieren
Die Rechte der Schülervertretung:
- Recht auf Schülervertretung
- Recht auf Teilnahme an Schülerratssitzungen
- Informationsrecht
- Vermittlungsrecht
- Anhörungsrecht
- Vorschlagsrecht
- Beschwerderecht
- Recht auf eine "Klassensprecher-stunde" im Monat
- Recht auf Schülerversammlung
Die Aufgaben der Schülervertretung:
- Mitwirkung im Schülerrat
- Mitwirkung in der Schulkonferenz
- Wahrnehmung schulischer Interessen der Schüler
- Informationspflicht
- Mithilfe bei Lösung von Konfliktfällen/ Vermittlungspflicht
- Wahl des Vertrauenslehrers
- Erstellung einer Geschäftsordnung